Rechtsprechung
LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,51185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Moers, 15.06.2022 - 505 M 352/22
- LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 78/22
- BGH, 20.12.2023 - I ZB 78/22
- BGH - I ZB 78/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14
Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines …
Auszug aus LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22
Hierdurch ist gewährleistet, dass aus dem Schriftstück die Person erkennbar wird, die für seinen Inhalt die Verantwortung übernimmt (BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - I ZB 27/14).Es ist von grundsätzlicher Bedeutung, wann bei einer Versendung aus dem EGVP die Voraussetzungen an die Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg erfüllt sind und wie bei einer elektronischen Einreichung eines Vollstreckungsauftrages der Gerichtskasse zur Beitreibung von Gerichtskosten den Anforderungen nach der Entscheidung des BGH vom 18.12.2014 (Az. I ZB 27/14) Rechnung getragen werden kann.
- OVG Sachsen, 16.12.2019 - 4 A 1158/19
Signatur; Behördenpostfach, ; Identifizierungsverfahren; Wiedereinsetzung
Auszug aus LG Kleve, 27.09.2022 - 4 T 82/22
Dies ist hier der Fall, insbesondere ist feststellbar, dass das elektronische Dokument vom Postfachinhaber versandt wurde (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 4 ERRV), da der Prüfvermerk die Angabe "von der Justiz versandt" und nicht lediglich "per EGVP versandt" enthält (vgl. zu der Frage des sicheren Übermittlungsweges Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 A 1158/19.A m.w.N.).